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Vogtland
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Visumarten
Visumspflicht
Visumspflichtig sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, so genannte Drittausländer, und nicht von der Visumpflicht befreit sind.
Schengen-Visum
Im Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) sind die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittausländern, die sich nicht länger als drei Monate im Schengengebiet aufhalten wollen, geregelt. Drittausländer sind Personen, die nicht Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind.
Man unterscheidet 2 Kategorien von Schengen-Visa:
- Schengen-Visum für die Durchreise
Dieses Visum berechtigt zur Durchreise durch das Schengen-Gebiet, um von einem Drittstaat zu einem anderen Drittstaat zu gelangen. Dabei darf die Dauer der Durchreise fünf Tage nicht überschreiten.
- Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt
Dieses Visum berechtigt zu Aufenthalten im Schengen-Gebiet. Es kann sowohl für einen als auch für mehrere Aufenthalte erteilt werden. Dabei darf weder die Dauer des ununterbrochenen Aufenthaltes noch die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Aufenthalte mehr als drei Monate pro Halbjahr betragen.
Nationales Visum
Ein nationales Visum ist für längerfristige Aufenthalte im Bundesgebiet erforderlich und wird vor der Einreise erteilt.
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