Sicherlich sind schon viele Eltern mit
dem Problem von Kopfläusen bei ihren Kindern konfrontiert worden.
In Gemeinschaftseinrichtungen (z. B.
Kindergärten und Schulen) treten besonders häufig nach der Urlaubssaison
Kopfläuse auf.
Eine Verlausung hat nichts mit
Unsauberkeit zu tun. Hierfür ist meistens der enge Kontakt (Kopf zu Kopf) zu
anderen befallenen Personen ausschlaggebend. Bei sehr starkem Befall können
allerdings auch Kleidungsstücke, wie z. B. Mützen und Schals, aber auch
Heimtextilien, Sportmatten und Plüschtiere sowie gemeinsam benutzte Kämme und
Bürsten für die Übertragung eine Rolle spielen.
Die Läuse geben über einen
Stechsaugrüssel ein Sekret ab, das zu einem unangenehmen Juckreiz führt. Eine
Infektion von Kratzwunden kann hierbei die Folge sein.
Die Entwicklung einer Läusegeneration
(über Nissen und drei Larvenstadien) dauert etwa drei
Wochen.
Die geschlechtsreifen Läuse sind ca.
2,4 - 3,1 mm groß. Wesentlich kleiner sind die Nissen, die weibliche Läuse wie
Perlen an einer Schnur an die Haare ankleben.
Werden Läuse festgestellt, ist
schnelles Handeln erforderlich.
Auf ärztliche Verordnung (für Kinder),
aber auch ohne Rezept stehen in den Apotheken geeignete Präparate zur Verfügung.
Eine Wiederzulassung zur
Gemeinschaftseinrichtung kann erst dann erfolgen, wenn die erste Behandlung
sachgemäß durchgeführt wurde. Nach ca. 8 -10 Tagen muss eine weitere Behandlung
erfolgen. Während der Behandlung bzw. im Anschluss wird ein wiederholtes
sorgfältiges nasses Auskämmen mit Haarpflegespülung und einem Läuse- bzw.
Nissenkamm angeraten, um alle Läuse, Larven und Nissen zu
entfernen.
Trotz sachgerechter Durchführung der
o. g. Maßnahmen kann es passieren, dass diese kleinen Quälgeister auch weiterhin
für Unmut sorgen.
Das tritt z. B. dann auf, wenn nicht
im gleichen Zeitraum alle anderen Familienmitglieder, Kinder der
Kindergartengruppe oder Mitschüler der Klasse nachgeschaut und im Bedarfsfall
behandelt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass sofort nach
Feststellung eines Läusebefalls die Eltern die Einrichtung informieren. Die
Einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass eine Information mit dem Hinweis auf
eine notwendige Läusekontrolle und ggf. Behandlung an alle Eltern
ergeht.
Zeitgleich zur Behandlung sollten auch
weitere hygienische Maßnahmen vorgenommen werden, wie z. B. das Waschen aller
getragenen kopfnahen Textilien, Bettwäsche, Heimtextilien, wie Decken und
Kissen. Kämme und Bürsten müssen gründlich gereinigt werden. Böden und
Postermöbel sind abzusaugen.
Plüschtiere können für 3 - 4 Wochen in
einem verschlossenen Plastiksack aufbewahrt und somit die Läuse „ausgehungert“
werden.
Entsprechend dem
Infektionsschutzgesetz darf aus diesem Grund niemand in
Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten bzw. betreut oder unterrichtet werden, bei
dem eine Verlausung festgestellt wurde.
Die Verantwortung für eine
Läusefreiheit der Kinder liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Sie
müssen bei Feststellung des Läusebefalls unverzüglich die o. g. Behandlungs- und
Kontrollmaßnahmen durchführen. Auch wenn die „Läuseplage“ überstanden ist,
sollte in regelmäßigen Abständen eine Nachschau erfolgen.
Läusebefall ist immer wieder ein
aktuelles Thema. Die Ursache hierfür liegt häufig in der Unkenntnis der
Übertragung, der Vermehrung und Bekämpfung
dieser Parasiten.
Aus diesem Grund ist
fachliches Wissen, Handlungsbereitschaft und regelmäßige Kontrolle die beste
Voraussetzung dafür, die Läuse wieder los zu werden.
Das ist nicht nur für das eigene Kind,
sondern auch für alle Kontaktpersonen wichtig.
Es ist also keine Schande, von Läusen befallen
zu werden. Man muss nur dafür sorgen, sie so schnell wie möglich wieder los zu
werden.
Weitere Informationen
erhalten Sie auch unter http://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/.